wels.immobilien Anmelden EN

Ratgeber

Nachmieter suchen: früher aus dem Mietvertrag und was eine Ablöse kosten darf

Stand: 24.10.2026

Du hast eine neue Wohnung gefunden, aber dein Mietvertrag läuft noch. Wie schnell du herauskommst, hängt davon ab, was im Vertrag steht und welches Recht für die Wohnung gilt.

Zuerst: Kannst du einfach kündigen?

Einen befristeten Vertrag kannst du nach dem ersten Jahr zu jedem Monatsletzten kündigen, mit drei Monaten Frist. Bei einem unbefristeten Vertrag steht die Kündigungsfrist meist im Vertrag. Als Mieter kündigst du schriftlich. Der Vermieter kann bei Wohnungen, für die das Mietrechtsgesetz gilt, nur über das Gericht kündigen.

Willst du schneller weg, als die Frist erlaubt, kommt der Nachmieter ins Spiel.

Muss der Vermieter einen Nachmieter nehmen?

Nein. Einen gesetzlichen Anspruch, mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, gibt es nicht. Viele Vermieter sind trotzdem einverstanden, wenn du jemanden bringst, der die Miete zahlen kann. Steht im Vertrag eine Nachmieterklausel, gilt das, was dort vereinbart ist.

Halte das Ergebnis schriftlich fest: Dein Vertrag endet einvernehmlich zu einem bestimmten Tag, der Nachmieter schließt einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter.

Abtreten nur an nahe Angehörige

Gilt das Mietrechtsgesetz voll, kannst du deine Hauptmietrechte an Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister abtreten, wenn sie mit dir in der Wohnung gelebt haben. Ehepartner und Verwandte in gerader Linie brauchen dafür zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt, Geschwister fünf. An Freunde geht das nicht.

Ablöse: was erlaubt ist

Für Küche, Möbel oder Einbauten darfst du vom Nachmieter Geld verlangen, so viel, wie die Sachen wert sind. Eine Zahlung nur dafür, dass du die Wohnung freigibst, ist bei voller Anwendung des Mietrechtsgesetzes verboten. Was ein Nachmieter dort zu viel gezahlt hat, kann er samt Zinsen zurückfordern, bis zu zehn Jahre lang. Bei Wohnungen, die ein Makler vermittelt, ist eine solche Abrede nach dem Maklergesetz ebenfalls unwirksam.

Am fairsten ist eine Liste mit jedem Gegenstand, seinem Alter und dem Preis. Darüber lässt sich reden, und der Nachmieter weiß, wofür er zahlt.

So findest du schnell jemanden

Auf wels.immobilien kannst du deine Wohnung als Nachmieter-Inserat kostenlos aufgeben. Gib Miete, Betriebskosten, Kaution, den frühesten Einzug und eine mögliche Ablöse samt Liste an. Je vollständiger das Inserat, desto weniger Rückfragen bekommst du.

Suchst du selbst eine Wohnung zur Übernahme, findest du die Angebote unter Nachmieter in der Suche.

Weitere Ratgeber