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Ratgeber

WG in Wels: Hauptmiete, Untermiete und was im WG-Vertrag stehen sollte

Stand: 24.10.2026

Ob Studium am FH-Campus Wels oder der erste Job in der Stadt: Eine WG spart Geld. Rechtlich kann sie auf zwei Arten aufgesetzt sein. Davon hängt ab, wer für die Miete geradesteht und wie leicht jemand ein- oder auszieht.

Variante 1: alle sind Hauptmieter

Alle unterschreiben gemeinsam den Mietvertrag mit dem Vermieter. Meist steht darin, dass ihr zur ungeteilten Hand haftet. Dann kann der Vermieter die ganze Miete von jedem Einzelnen verlangen, nicht nur dessen Anteil.

Zieht jemand aus, bleibt er Vertragspartner, bis der Vermieter ihn aus dem Vertrag entlässt. Lasst euch das schriftlich geben und nehmt den Nachfolger in den Vertrag auf.

Variante 2: einer ist Hauptmieter, die anderen Untermieter

Einer schließt den Mietvertrag, die anderen mieten ihre Zimmer bei ihm. Für den Vermieter gibt es dann nur einen Ansprechpartner. Der Hauptmieter trägt aber auch das Risiko, wenn ein Mitbewohner nicht zahlt.

Verbietet der Mietvertrag das Untervermieten, kann sich der Vermieter bei voller Anwendung des Mietrechtsgesetzes nur bei einem wichtigen Grund darauf berufen. Wichtige Gründe sind etwa:

In Neubauten ohne Förderung gilt ein Verbot im Vertrag dagegen voll. Frag dort vorher beim Vermieter nach. Und wo das Mietrechtsgesetz ganz oder teilweise gilt: Wer Zimmer deutlich teurer weitervermietet, als er selbst zahlt, riskiert die Kündigung.

Was in euren WG-Vertrag gehört

Anmelden nicht vergessen

Jeder, der in der WG wohnt, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. Den Meldezettel unterschreibt als Unterkunftgeber, wer dir das Zimmer überlässt, also der Vermieter oder der Hauptmieter. Mehr dazu im Ratgeber Meldezettel.

WG-Zimmer in Wels findest du in der Suche. Habt ihr ein Zimmer frei, könnt ihr es kostenlos inserieren.

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